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Information zum Reifenalter!
Das erste Gerichtsurteil zum Thema „alte Reifen“ liegt nun endlich vor: am 1. Dezember 2003 verkündete das AG Krefeld (AZ.: 82 C 460/02), dass ein Reifen bei sachgemäßer Lagerung bis zu fünf Jahre alt sein darf, ohne die Eigenschaften von Neureifen zu verlieren.
Auszug aus der Begründung:
Die Reifen-Industrie gibt 10 Jahre Fahrtauglichkeit für ihre Produkte an. Und die durchschnittliche Lebensdauer eines Reifens am Fahrzeug beträgt heute nur knapp 5 Jahre. Dem Alterungsprozess von Reifen wird durch die Beifügung von bestimmten Substanzen entgegen gewirkt. Deshalb können Reifen auch mehrere Jahre sachgerecht gelagert werden, ohne dass sie die Eigenschaften von Neureifen verlieren. Mehrere Jahre bedeutet dann 5 Jahre.
Zwischenzeitlich sieht man beim momentanen Stand der Diskussion folgende Definition:
Reifen mit einer Lagerzeit bis zu 3 Jahren gelten als „fabrikneu“, und solche mit einer Lagerzeit von bis zu 5 Jahren als „neu“.
Geschwindigkeitsindex
Der Geschwindigkeitsindex, Geschwindigkeitsklasse oder Geschwindigkeitskategorie gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an. Er ist in der Reifenbezeichnung als letztes Zeichen enthalten und ist auf der Flanke des Reifens abzulesen. Eine Aufschlüsselung aller Reifenbezeichnungen findet sich unter dem Begriff Autoreifen.
Die Höchstgeschwindigkeit gibt an, bis zu welcher Geschwindigkeit der Hersteller bei korrektem Reifendruck einen einwandfreien Dauerbetrieb garantiert. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Lauffläche von der Karkasse löst.
Folgende Geschwindigkeitsklassen sind definiert:
Geschwindigkeitsklassen |
||||||||||||||||
Klasse |
A1 |
A2 |
A3 |
A4 |
A5 |
A6 |
A7 |
A8 |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
J |
K |
km/h |
5 |
10 |
15 |
20 |
25 |
30 |
35 |
40 |
50 |
60 |
65 |
70 |
80 |
90 |
100 |
110 |
Klasse |
L |
M |
N |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
H |
V |
VR |
W |
ZR |
Y |
|
km/h |
120 |
130 |
140 |
150 |
160 |
170 |
180 |
190 |
200 |
210 |
240 |
>210 |
270 |
>240 |
300 |
|
Das Kürzel ZR gilt generell für Reifen über 240 km/h und ist oft noch mit einem Zusatz versehen. Beispiel: 225/45 ZR 17 Y
Tragfähigkeitsindex
Der Tragfähigkeitsindex, auch Lastindex (LI) oder Loadindex genannt, ist eine Kodierung und indiziert bei Reifen die maximal zulässige Last in Kilogramm. Der Tragfähigkeitsindex ist auf dem Reifenflanken vermerkt. Mit Hilfe einer Tabelle kann die zulässige Höchstlast je Reifen in Kilogramm ermittelt werden.
Lastindizes bei Motorradreifen, Autoreifen sowie LKW- und Landwirtschaftsreifen
Lastindex |
Last/kg je Reifen |
Lastindex |
Last/kg je Reifen |
Lastindex |
Last/kg je Reifen |
070 |
335 |
083 |
487 |
096 |
710 |
071 |
345 |
084 |
500 |
097 |
730 |
072 |
355 |
085 |
515 |
098 |
750 |
073 |
365 |
086 |
530 |
099 |
775 |
074 |
375 |
087 |
545 |
100 |
800 |
075 |
387 |
088 |
560 |
101 |
825 |
076 |
400 |
089 |
580 |
102 |
850 |
077 |
412 |
090 |
600 |
103 |
875 |
078 |
425 |
091 |
615 |
104 |
900 |
079 |
437 |
092 |
630 |
105 |
925 |
080 |
450 |
093 |
650 |
106 |
950 |
081 |
462 |
094 |
670 |
107 |
975 |
082 |
475 |
095 |
690 |
108 |
1000 |
Diese Werte beziehen sich auf einen Reifendruck von 2,5 bar. Bei niedrigerem Reifendruck sinkt auch die Tragfähigkeit! Es kann ein Reifen mit höherem Wert anstelle eines Reifens mit niedrigerem Wert verwendet werden.
Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex) bzw. 240 km/h (für Reifen mit W- und Z-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91% der zulässigen Höchstlast beansprucht werden.
Reifenumfangrechner
Quelle: www.1600i.de
Europäische
Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Ein zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z.B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt.
Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.
Geltungsbereich
Klasse C1
Reifen für Personenkraftwagen
Klasse C2
LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung < 121 und
b) einem Symbol für die Geschwindigkeitskatigorie > N gekennzeichnet sind.
Klasse C3
LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung > 122 oder
b)einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung < 121 und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie
M gekennzeichnet sind.
Diese Verordnung gilt nicht für:
- Motorradreifen
- Runderneuerte Reifen
- Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesse ≤ 254 mm (10˝) oder ≥ 635 mm (25˝)
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.